Jede Lösung ist optimal - Es ist nur eine Frage der Gütekriterien
Immer wieder trifft man auf Sprachschöpfungen, deren Zweck zu sein scheint, das Gegenteil von dem zu bezeichnen, was dessen originäre Bedeutung ist. Man könnte meinen, daß die beiden Lautverschiebungen der deutschen Sprache im ersten und zweiten Jahrtausend sich heute in einer Sinnverschiebung fortsetzen.
Ich habe jemanden schlecht behandelt. Ich habe mich entschuldigt. Genauer, ich habe „Entschuldigung“ gesagt. Jetzt geht es mir wieder besser. Aber was bedeutet es, wenn ich mich entschuldige? Ich bin als Schädiger ein Schuldner, der andere als Opfer mein Gläubiger. In der Kneipe wäre ich der Gast, der andere der Wirt. Ich stehe auf ohne mein Bier zu bezahlen. Ich rufe kurz „Bezahlt“ und verlasse vor den erstaunten Blicken des Wirts das Lokal. Geht das? Nein, denn von meiner Schuld für die drei Bierchen kann mich nur der Gastwirt entlasten, und das tut er erst, wenn ich bezahlt habe. Das Prinzip gilt auch, wenn die Schuld versehentlich eintritt. Wenn ich also „Entschuldigung“ nuschle, auch wenn ich es mit einem ordentlichen Satzbau versehe („ich entschuldige mich“) oder gar bekräftige („ich entschuldige mich in aller Form“), so ist dies streng genommen eine Unverschämtheit gegenüber meinem Gläuber. Es ist eine Enteignungsgeste, die stillschweigend ertragen wird.
Also Schluß mit der Schuldprellerei: Man bittet um Entschuldigung und man bekommt diese gewährt